Zuwanderungsrecht

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Welche Formen des Aufenthaltsrechts gibt es in der Bundesrepublik?
Wie ist das Asylverfahren gesetzlich geregelt?
Welche Integrationsangebote macht der Bund?
Welche gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten gibt es gegen Diskriminierung?
Das Zuwanderungsgesetz
Mit dem Zuwanderungsgesetz ist am 1.1.2005 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein Gesetz in Kraft getreten, das die Rechte und Pflichten von Ausländer(inne)n im rechtlichen Sinn umfassend regelt. Für Kinder und Jugendliche mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sind vor allem Bestimmungen des Gesetzes zu verschiedenen Formen des Aufenthaltsrechts, des Asylverfahrens und zu Integrationsleistungen von Bedeutung.
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz
Um Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegen zu treten, wurde im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verabschiedet. Neben dem Verbot von Diskriminierung beim Zugang zu Beschäftigung bezieht sich das Gesetz auch auf den Zugang zu Bildung.
Aufenthaltsrechtliche Beratung junger Menschen
Für aufenthaltsrechtliche Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund sind die bundesweiten Jugendmigrationsdienste zuständig. www.jmd-portal.de









