Kinder und Jugendliche ohne festen Aufenthalt
Zur Ausbildung, zur Erwerbstätigkeit, zwecks Familiennachzug oder aus Humanitären Gründen- je nach Aufenthaltszweck, so im Zuwanderungsrecht geregelt, verfügen zugewanderte Menschen über befristete, unbefristete oder über keine Aufenthaltspapiere in Deutschland.
So sieht´s aus…
Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien ohne gesicherte Aufenthaltsperspektive sind besonderen Risiken und Unsicherheiten ausgesetzt: eine mögliche Rückführung in ihr Herkunftsland ist gegenwärtiges Thema der Familie und eine langfristige Planung der beruflichen Zukunft unmöglich. Der Zugang zu Schule, Ausbildung und Arbeitswelt sind rechtlich und gesellschaftlich erschwert. Eine Teilhabe an den sozialen Sicherungs- und Fördersystemen besteht nicht im vollem Umfang: beispielsweise finden Jugendliche mit ungesichertem Aufenthaltsstatus nur schwer einen Ausbildungsplatz und können nicht durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, d.h. sie sind von der Teilnahme beruflicher Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen.
Die aej setzt sich ein…
Die aej setzt sich für eine gleichberechtigte gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Deutschland unabhängig ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus ein. In Deutschland geborene Kinder und Jugendliche sollen ein Recht haben, in Deutschland zu leben und dürfen nicht ausgewiesen werden. Sie müssen einen Zugang zu Bildung und Berufsleben, politischer Mitbestimmung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und über eine Zukunftsperspektive verfügen.
Die aej begrüßt in diesem Sinne die Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung zur UN-Kinderrechtskonvention und fordert umgehende Anpassungen im Asyl-, Aufenthalts-, und Sozialrecht. Die Abschiebehaft von Flüchtlingskindern und deren Schlechterstellung hinsichtlich des Schulbesuchs, der medizinischen Versorgung und des Zugangs zur Kinder- und Jugendhilfe sollten ab sofort der Geschichte angehören.
aej unterstützt die Kampagne "Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!"

Die aej ist eine der Trägerorganisationen der Kampagne "Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!"
Seit 1992 gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention - allerdings mit Einschränkungen. Vor allem Flüchtlingskinder sind dadurch benachteiligt, im Asylverfahren und im täglichen Leben. Im Mai 2010 nahm die Bundesregierung diese Einschränkungen formal zurück. Doch an der Situation der Kinder will sie nichts ändern. Deshalb fordert die Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!" umfassende Gesetzesänderungen und praktische Verbesserungen.










